Das Wichtigste über den steuerfreien Essenszuschuss

Essenszuschuss mit Papiergutschein, Karte und Handy

Steuerfreier Essenszuschuss – Wissenswertes und alle Lösungen im Überblick

Der Essenszuschuss mit Steuervorteil wird in unterschiedlicher Form angeboten. Als Essensmarke in Papierform und digital, als Benefit-App mit Bons fotografiert werden oder als Guthabenkarte. Oder natürlich mit der eigenen Kantine. Wir haben uns alle relevanten Anbieter angeschaut. Was sollte man wissen? Was ist die beste Lösung für Arbeitgeber und Angestellte?

Mit steuerfreiem Essenszuschuss jeden Monat € 100+ pro Mitarbeiter einfach sparen

Arbeitgeber suchen nach Wegen, um ihren Mitarbeitenden Kaufkraft mit weniger Steuern und weniger Sozialabgaben. 50 € Sachbezug sind häufig schon ausgeschöpft. So wird schnell der Essenszuschusses entdeckt: 7,50 € pro Arbeitstag! Das sind schnell jeden Monat mehr als 100 € zusätzlich.

Das ist beim steuerfreien Essenszuschuss in Deutschland zu beachten:

Höchstbetrag pro Mahlzeit

Der Höchstbetrag einer Mahlzeit hängt davon ab, ob es sich um Frühstück, Mittagessen oder Abendessen handelt.

Mittagessen oder Abendesse: 7,50 €

Frühstück: 5,40 €

Diese Höchstwerte ergeben sich aus zwei Beträgen, nämlich zum einen dem amtlichen Sachbezugswert für Mahlzeiten sowie zum anderen einem steuerlichen Toleranzbereich von maximal 3,10 €.

Sachbezug für Mahlzeiten

Der Sachbezug für Mahlzeiten wird in § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt.

Die Werte hängen von der Art der Mahlzeit ab und sind vom Arbeitgeber mit 25% pauschal zu versteuern und somit SV-frei. Eine individuelle Besteuerung ist auch möglich, bringt aber keine Vorteile.

Mittagessen oder Abendessen: 4,40 €

Frühstück: 2,30 €

Die Nebenkosten für einen Essenszuschuss betragen also maximal 1,10 €.

Steuerfreier Essenszuschuss

Die zweite Komponente des Essenszuschusses vom Arbeitgeber ist komplett steuerfrei.

Sie beträgt maximal 3,10 € und wurde in der Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 (7) indirekt formuliert:

„Bestehen die Leistungen des Arbeitgebers […] aus arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten in Form von Papier-Essenmarken […] oder digitalen Essenmarken […], gilt Folgendes:
a) Es ist nicht der Zuschuss, sondern die Mahlzeit mit dem Sachbezugswert zu bewerten, wenn […] der Zuschuss den Sachbezugswert der Mahlzeit um nicht mehr als 3,10 € übersteigt“.

Pauschalversteuerung durch Arbeitgeber

Beim Essenszuschuss ist der Sachbezug für Mahlzeiten (max. 4,40 € pro Mahlzeit) zu versteuern. Dies kann entweder mit dem jeweiligen Steuersatz vom Mitarbeiter oder mit 25% pauschal vom Arbeitgeber erfolgen.

Die individuelle Besteuerung durch den Mitarbeiter bringt extrem selten Vorteile. Insbesondere ist zu beachten, dass im Falle der Besteuerung vom Mitarbeiter Sozialabgaben zu berücksichtigen wären.

Im Fall der Pauschalbesteuerung fallen keine Sozialabgaben für den Sachbezug Mahlzeiten an. Somit betragen die Steuern maximal 1,10 € pro Essenszuschuss (25% auf 4,40 €).

Zuzahlung durch Mitarbeiter

Die Zuzahlung zum Essenszuschuss durch die Mitarbeiter kann dazu führen, dass der Essenszuschuss vollständig steuerfrei wird. Denn zu versteuern ist der Sachbezug Mahlzeiten abzüglich der Zuzahlung des Mitarbeiters.

Beispiele:

  1. Kostet die Mahlzeit 10 €, hat der Mitarbeiter 2,50 € zugezahlt (10 € minus 7,50 €). In diesem Fall beträgt die Steuer nur noch 0,47 € (25% auf 1,90 €).
  2. Bei einer Zuzahlung von mindestens 4,40 €, also einer Mahlzeit im Wert von mindestens 11,90 € ist der Essenszuschuss steuerfrei.

Anzahl der Gutscheine im Monat

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern für jeden Arbeitstag Mahlzeiten mit Steuervorteil bieten – außer im Urlaub, bei Krankheit oder auf Dienstreisen. Sie dürfen pro Tag sogar mehrere Mahlzeiten subventionieren -theoretisch wäre es möglich, jeweils einen Essenszuschuss für das Frühstück, für das Mittagessen und für das Abendessen anzubieten. Das wären also sogar 3 Essenszuschüsse pro Arbeitstag. In der Praxis passiert das extrem selten.

Die meisten Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern maximal 15 Essenszuschüsse pro Monat. Hintergrund dafür ist, dass mit der so genannten 15er Regel die Abwesenheiten der Mitarbeiter nicht dokumentiert werden müssen.

Vorteile für Arbeitgeber

Es lohnt sich für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern den Essenszuschuss anzubieten. Persönliche Wertschätzung und rund 100 € extra jeden Monat können sehr viel bewirken. Im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung kann dabei kräftig gespart werden.

Mehr Kaufkraft für Mitarbeitende und als Arbeitgeber Kosten sparen

  • 200 Tage x 7,50 € = 1.500 € Kaufkraft im Jahr
  • gleichartige Bruttogehaltserhöhung kostet rund 3.200 €
  • jährliche Einsparung ca. 1.700 € pro Mitarbeiter
Essenszuschuss Mitarbeiter

jährlich rund 1.700 € einsparen

Personalmangel auflösen

Mehr Bindung zu den Mitarbeitern und effizient neue Mitarbeiter gewinnen

  • zufriedene Mitarbeiter erzählen im Umfeld vom attraktiven Arbeitgeber
  • weniger Kündigungen
  • bessere Stimmung im Team
  • bessere Bewertungen bei kununu
  • höhere Effizienz im Recruiting
  • mehr Erfolg bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter

„Der Weg zur Gesundheit führt durch die Küche, nicht durch die Apotheke.“

Sebastian Anton Kneipp

(17.5.1821 – 17.6.1897)

Die wichtigsten Anbieter von Essenszuschuss-Lösungen in Deutschland:

Die Klassiker: Edenred und Pluxee

Edenred und Pluxee (ehemals Sodexo) stehen für den Ursprung des Essenszuschusses. Historisch betrachtet, waren Lebensmittelmarken vor allem in Zeiten von Lebensmittelknappheit ein beliebtes Mittel, um eine faire Verteilung der Lebensmittel zu organisieren. Auf dieser Basis entwickelte 1946 die britische Regierung erstmals die sogenannten Luncheon Voucher (LV) mit Steuervorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist die Herkunft der Essensgutscheine in Form von Papiergutscheine von Anbietern wie Edenred und Pluxee.

Essensmarke in Papierform

Inzwischen ist diese Form von Essenszuschuss nicht mehr zeitgemäß und wird auf Grund einer Reihe von Nachteilen zunehmend unattraktiv:

  • beschränkte Einlösbarkeit wegen limitierter Akzeptanzpartner
  • hoher CO2-Fußabdruck aufgrund von Papier und Transport
  • steuerrechtliche Risiken.

Es hat sich unter den Prüfern herumgesprochen, dass Essensgutscheine in Papierform eine wichtige Anforderung nicht erfüllen können: Arbeitgeber müssen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter nur einen Zuschuss pro Mahlzeit (bzw. pro Tag) einlösen. Das ist mit Essensmarken in Papierform unmöglich.

Aus diesen Gründen hat selbst Edenred inzwischen angefangen, alternative Lösungen einzuführen. Dazu gehört eine Mitarbeiter-App-Lösung zum Erfassen der Kassenbons.

Mitarbeiter-Apps zum Erfassen der Kassenbons

Seit ungefähr 10 Jahren gibt es eine Reihe von Anbietern, die eine Mitarbeiter-App entwickelt haben, bei der die Mitarbeiter ihre Kassenbons fotografieren, die das Bezahlen von Mahlzeiten dokumentieren sollen.

Zu diesen Anbietern gehören Edenred, Hrmony, Spendit, Circula, :pxtra und Probonio. Regelmäßig kommen neue Anbieter mit ähnlichen Lösungen auf den Markt.

Üblicherweise funktionieren die Lösungen so:

  1. Der Mitarbeiter bezahlt seine Mahlzeit und fotografiert den Kassenbon mit der App.
  2. Die Belege werden meistens automatisiert auf Plausibilität der Belege sowie auf steuerliche Anrechenbarkeit der Mahlzeiten ausgewertet. Teilweise sind zusätzlich Stichprobenkontrollen erforderlich.
  3. Die Personalabteilung erhält Buchungslisten, um den von den Mitarbeitern im Voraus gezahlten Essenszuschuss im Rahmen der nächsten Lohnabrechnung nachträglich zu erstatten (maximal 7,50 € pro Mahlzeit).

Der Vorteil dieser ersten digitalen Welle von Essenszuschuss-Lösungen ist, dass die Mitarbeiter grundsätzlich überall ihren Zuschuss für Mahlzeiten nutzen können.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Möglichkeit, die Pauschalsteuer für den Sachbezug für Mahlzeiten (25% auf 4,40 € = 1,10 €) zu reduzieren, indem die Zuzahlung des Mitarbeiters angerechnet wird.

App zum Erfassen der Kassenbons

Nachteil ist, dass weiterhin viel Papier produziert wird. Der Mitarbeiter muss sich jedes Mal einen Kassenbon geben lassen. Wer bei dieser Lösung von einem „digitalen Essenszuschuss“ spricht, braucht dringend Nachhilfe im Bereich Digitalisierung.

Darüber hinaus ist diese Lösung sehr aufwändig – sowohl bei den Mitarbeitern als auch im Personalbereich. Nach jeder Mahlzeit müssen die Mitarbeiter in der App ihren Bon erfassen. Und der Personalbereich muss die generierten Listen kontrollieren und im Zweifel sogar die Belege in Stichproben überprüfen. Ohne direkte Schnittstelle zur Lohnabrechnung wäre das Arbeitsbeschaffung für den Personalbereich.

Kartenbasierte Essenszuschuss-Lösungen

Im Jahr 2023 hat Recardy mit „Recardy Lunch“ eine innovative Lösung auf Basis einer Mastercard-Guthabenkarte entwickelt.

Mit dieser Lösung können die Mitarbeiter ihren Essenszuschuss bei allen Gastronomen einlösen, die Mastercard als Zahlungsmittel akzeptieren. Zu diesen Gastronomiebetrieben gehören insbesondere Restaurants, Imbisse, Cafés, Bäcker, Metzger und Essenslieferdienste. In diesen Geschäften müssen die Mitarbeiter einfach nur bezahlen und der Anbieter kümmert sich um die korrekte Abwicklung für den Arbeitgeber. Falls der Mitarbeiter mehr als 7,50 € für die Mahlzeit bezahlt, wird der höhere Betrag pauschalsteuermindernd als Zuzahlung des Mitarbeiter berücksichtigt.

Doch auch in Supermärkten und in Geschäften, in denen man nicht Mastercard bezahlen kann, kann der Essenszuschuss eingelöst werden. In diesen Fällen verwendet Recardy ebenfalls eine App, bei der die Mitarbeiter den Kassenbon erfassen. Im Unterschied zur ersten Generation der Essenszuschuss-Apps werden die 7,50 € an den Mitarbeiter nicht erst über die nächste Lohnabrechnung ausgezahlt, sondern direkt auf das Kartenguthaben. Der Mitarbeiter erhält seine Kostenerstattung also sofort gutgeschrieben.

Guthabenkarte für Essenszuschuss

Die Entwickler von Recardy haben auch noch an einer anderen Stelle mitgedacht. Besonders clever ist die Kombination des Essenszuschusses mit dem steuerfreien Sachbezug. Wenn ein Mitarbeiter für eine Mahlzeit beispielsweise 12 € ausgibt, werden 7,50 € vom „Lunch-Budget“ und die restlichen 4,50 € vom Sachbezugsguthaben gebucht. Der Mitarbeiter brauchte lediglich die 12 € bezahlen – der Rest wird automatisch richtig abgerechnet.

Sowohl auf Mastercard als auch als Foto vom Kassenbon möglich. Und damit nicht genug: es muss nicht erst umständlich über die Lohnabrechnung abgewickelt werden, um es dem Mitarbeiter nachträglich zu erstatten, sondern wird sofort dem Kartenguthaben des Mitarbeiters gutgeschrieben.

Weitere Kartenlösungen für den Essenszuschuss

Seit kurzem versuchen weitere Anbieter die Kartenlösung von Recardy zu kopieren.

Givve hat im Jahr 2025 eine Kartenlösung für den Essenszuschuss herausgebracht. Es handelt sich hierbei um eine reine Essenszuschuss-Lösung auf Basis von Mastercard. Da die Kartenlösung nur als reine Bezahllösung ohne Bon-App fungiert, ist die Einlösung des Essenszuschuss weder in Supermärkten noch in Geschäften möglich, die Mastercard nicht akzeptieren.

Auf Grund der fehlenden Kombination mit dem Sachbezug fehlt bei der Lösung von givve darüber hinaus die Optimierung der Pauschalsteuer.

Eine andere Lösung mit Guthabenkarte ist die Lieferando Pay Card. Auch diese Lösung funktioniert fast ausschließlich als Zahlkarte. Um die steuerrechtlich korrekte Abrechnung muss sich der Personalbereich dabei selbst kümmern. Lieferando bietet standardmäßig keine Funktionen zur Berechnung der Pauschalsteuer und keine Schnittstellen zur Lohnabrechnung. Nach Angaben von Lieferando sind gegebenenfalls für große Unternehmen individuelle Erweiterungen möglich.

Und… Betriebsverpflegung mit Kantinen

Einige größere Unternehmen (häufig ab 250 Mitarbeiter an einem Standort) verpflegen ihre Belegschaft mit einer eigenen Kantine. Für kleinere Unternehmen ist das meist unwirtschaftlich, denn zum Betrieb einer Kantine braucht man nicht nur Räumlichkeiten, eigene Betriebs- und Geschäftsausstattung (insbesondere Küchentechnik) und eigenes Personal – im Betrieb einer Kantine stecken auch einige Risiken, beispielsweise bezüglich der Auslastung.

Eigene Betriebsverpflegung

Auch das Kantinenessen muss versteuert werden. Zu versteuern ist der amtliche Sachbezugswert für Mahlzeiten abzüglich der Zuzahlung durch die Mitarbeiter. Der Toleranzwert für den zusätzlichen steuerfreien Essenszuschuss (max. 3,10 €) gilt in Kantinen nicht.

Doch selbst die großen Unternehmen brauchen häufig Essenszuschuss-Lösungen außerhalb der Kantine – für Mitarbeiter im Home-Office und Mitarbeiter an den kleineren Standorten.

Fazit: verschiedene Technologien, ein klarer Favorit

Der steuerfreie Essenszuschuss hat eine Tradition von mittlerweile fast 80 Jahren. Dabei dominierten die Papiergutscheine rund 70 Jahre das Angebot. Mit der Digitalisierung hat sich in den letzten 10 Jahren sehr viel getan zum Vorteil von Arbeitgebern und Mitarbeitern.

Die ersten App-Lösungen brachten erste Vorteile, aber auch eine Reihe von Nachteilen.

Mit Aufkommen der ersten Guthabenkarten-Lösungen – allen voran der Lösung von Recardy – gibt es inzwischen sehr einfach zu bedienende Essenszuschuss-Lösungen, bei denen die Mitarbeiter eine größtmögliche Flexibilität genießen. Dies wird mit Sicherheit in den nächsten Jahren dazu führen, dass der Essenszuschuss auch in Deutschland an Popularität gewinnen wird.

Denn mit monatlich 15 Gutscheinen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern ganz einfach und flexibel 112,50 € steuerfreie und abgabenfreie Kaufkraft zu bieten.

Davon profitieren alle in der Gesellschaft: Arbeitgeber, Mitarbeiter und Gastronomen.